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Gema-Info PDF Drucken E-Mail


Informationen über die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- & mechanische Vervielfältigungsrechte)

Die GEMA übernimmt die Wahrnehmung von Urheberrechten in der Musikbranche im Sinne einer Verwertungsgesellschaft. Die GEMA erhebt Gebühren für die Wiedergabe von Musik, dessen Urheber Mitglied der GEMA sind. Die Einnahmen werden auf die entsprechenden Künstler, Texter & Komponisten aufgeteilt.

Kunde der GEMA ist derjenige, welcher in Deutschland Musik der Öffentlichkeit zuführt. Das sind Veranstalter von Musik Events, aber auch die z. B. Hintergrundmusik in Geschäftsräumen und Praxen spielen.

Somit besteht Gebührenpflicht, wenn auf den CDs das Logo der GEMA zu finden ist. Das Logo vermittelt demjenigen, der die CD abspielt, dass der Urheber Mitglied der GEMA ist und Nutzungsgebühren anfallen.

Es fallen keine GEMA Gebühren an, wenn Sie kein Radiogerät bzw. Fernseher in Ihren Geschäftsräumen/Praxen haben und GEMA freie Musik abspielen.

GEMA freie Musik ist jene Musik, dessen Urheber nicht Mitglied der GEMA sind. Diese GEMA Freiheit kann Ihnen der SANJAYA Verlag für die eigenen Tonträger und Musikstücke bescheinigen, die sie einem GEMA Kontrolleur zeigen können.

In der Bescheinigung steht, dass sämtliche unserer Titel gemafreie Musik enthalten und eigens von Nicht Gema Komponisten für die CD Produktionen hergestellt wurden. Dennoch ist ein Rechnungsbeleg als Nachweis für den rechtmäßgigen Erwerb des Titels von Nöten. Dabei ist es gleichgültig, ob der Titel auf CD oder als Download erworben wurde. Genehmigt wird mit dieser Bescheinigung die Aufführung in Ihren Geschäftsräumen-oder Praxisräumen. Sollten Sie Geschäftsräume an verschiedenen Orten betreiben, benötigen Sie pro Standort eine Rechnung für die Anschaffung unserer CDs oder Downloads.

Gemafreiheit bedeutet nicht, dass das Urheberrecht verletzt werden darf. Vervielfältigung, Verleih und unerlaubte Veröffentlichung bleiben untersagt.